Oft sind der Weg und die Entscheidung zur Auflösung des gemeinsamen Haushaltes und der Einschlagung und Verfolgung eigener Ziele bereits beschwerlich. Was folgt aber danach? Wie läuft das Scheidungsverfahren ab und welche Rechte habe ich?
Meist vergehen nach der Auflösung des gemeinsamen Haushaltes noch Jahre, bis sich ein Paar definitiv scheiden lässt. Grund dafür ist unter anderem, dass gemäss Gesetz entweder ein gemeinsamer Entschluss zur Scheidung oder eine Trennungsfrist von zwei Jahren vorliegen muss. Ist keine dieser Voraussetzungen gegeben - und kann die Weiterführung der Ehe nicht aus gravierenden Gründen als unzumutbar qualifiziert werden - so steht dem Ehegatten der Weg zur so genannten "kleinen Scheidung", dem Eheschutzverfahren offen. In einem Summarverfahren wird dort eine provisorische Regelung getroffen, welche bis zur rechtskräftigen Scheidung Gültigkeit hat. Bei Uneinigkeit der Ehepartner entscheidet das Gericht insbesondere über die Zuteilung der ehelichen Wohnung, die elterliche Obhut über unmündige Kinder, Besuchs- und Ferienregelung sowie Kinder- und Ehegattenunterhalt.
Verlangen die Ehegatten einvernehmlich oder nach einer Trennungsfrist von zwei Jahren die Scheidung, wird über die elterliche Sorge, das Besuchs- und Ferienrecht sowie Kinder- und Ehegattenunterhalt eine endgültige Regelung getroffen. Zudem werden die Ehegatten güterrechtlich auseinandergesetzt und die während der Ehe angesparten Pensionskassenbeiträge hälftig geteilt.
Gerne beraten wird Sie zugeschnitten auf Ihre persönliche Lage individuell, zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten und Rechte auf und vertreten Sie im Prozess.