Bei einer Mediation handeln die Partner sehr selbständig eine Vereinbarung aus. Die Aufgabe des Mediators besteht darin, einen geordneten Ablauf sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die wesentlichen Themen sachgerecht aufgearbeitet werden. In der Mediation bleibt die Verantwortung für die Interessenwahrung beim Medianden. Auch wenn dem Mediator verschiedene Techniken zum Umgang mit Konflikten zur Verfügung stehen; der Mediand setzt sich dem Konflikt mit seinem gegenüber aus. Der Vorteil der Mediation ist, dass sich die Medianden vergleichsweise rach und günstig auf eine auf sie zugeschnittene Lösung einigen können.
Bei der anwaltlichen Vertretung übernimmt der Rechtsanwalt die Aufgabe, die Interessen seines Mandanten bestmöglich zu vertreten. Er schlägt Strategien und Lösungen vor und unternimmt das Nötige, um sie im Einvernehmen mit dem Klienten umzusetzen; dies nötigenfalls auch gegen grossen Widerstände. Der Vorteil der anwaltlichen Vertretung besteht darin, dass der schwächere Partner einen professionellen Fürsprecher findet, der für ihn die Auseinandersetzung fährt. Der Mandant kann davon ausgehen, dass am Schluss des Prozesses oder der Verhandlungen ein Resultat steht, dass der bestehenden Rechtslage entspricht.
Die Mediation eignet sich für kommunikationsgewohnte, verhandlungsbereite und lösungsorientierte Partner, die gewohnt sind, über ihr Schicksal selbst zu entscheiden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können auch für emotionale und konfliktbeladene Themen in der Mediation gute Lösungen gefunden werden.
Die anwaltliche Vertretung empfehlen wir unterschiedlich starken Partnern und in verhärteten Konfliktsituationen. Die anwaltliche Vertretung eignet sich auch für Partner, die ihren Konflikt an den Anwalt abgeben wollen (oder müssen!)